Willkomen bei Schröder und Busse
Wir sind eine international tätige Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Wettbewers- und Urheberrecht, Arbeitsrecht, Steurrecht, Immobilienrecht, sowie Vertragsgestaltung und sämtliche notarielle Tätigkeiten.
Über diese Schwerpunkte hinaus beraten wir unsere Mandanten in allen für sie relevanten Rechtsfragen des Wirtschafts- und Zivilrechts.
Das spezifische Wissen des als Notars zugelassenen Rechtsanwalt unserer Sozietät trägt zum Qualitätsstandard und zur Vollständigkeit unserer Beratung bei.
Den persönlichen Dialog sehen wir als wichtige Grundlage der vertrauensvollen Beratung und Begleitung unserer Mandanten in allen Rechtsfragen. Die juristische Betreuung stimmen wir dabei individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ab.
Gleichbleibende Ansprechpartner sichern Kontinuität und Effiziens in unserer Beratungstätigkeit.
Die enge Zusammenarbeit der Spezialisten innerhalb unserer Kanzlei, gegebenenfalls auch mit externen Fachleuten, versetzt uns in die Lage, praxisorientierte und komplexe Lösungen anzubieten.
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen erweitern wir unser Beratungsangebot durch die Zusammenarbeit mit Anwälten in den jeweiligen Staaten.
Startseite | Leistungen | Kanzlei | Mandanteninfos | Kontakt
Downloads: Wegbeschreibung
Leistungen
Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Neugründung oder Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen erfordert in der Regel eine intensive juristische Beratung.
Wir beraten Sie bzw. Ihr Unternehmen unter anderem zu Fragen der Rechtsformwahl und der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, sowie der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsführeranstellungsverträge und weiterer erforderlicher Vertragswerke. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen im Rahmen einer Umstrukturierung und gesellschaftsrechtlichen Neuordnung (Formwechsel, Ausgliederung, Verschmelzung) Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensgruppe.
Dabei richtet sich unsere Beratung sowohl an den Gesellschafter als auch an den Geschäftsführer eines Unternehmens. Die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen in diesen Bereichen erfordern eine besondere juristische Beratung.
Durch die Kooperation mit der Steuerberatungskanzlei Steutax May & Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH können auch steuerlich relevante Fragestellungen behandelt werden - eben Leistung aus einer Hand.
In diesem Zusammenhang berücksichtigen wir selbstverständlich immer Ihre wirtschaftliche Zielsetzung und die besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Unternehmenskäufe und –verkäufe
Der Erwerb oder die Veräußerung eines Unternehmens stellt in der Regel eine besonders komplexe Transaktion dar.
Wir beraten Sie bei Unternehmenskäufen und –verkäufen (Share- und Assetdeals), Unternehmenszusammenschlüssen (Mergers & Acquisitions) sowie bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen und dem Kauf/Verkauf von Wirtschaftsgütern.
Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang bei der Durchführung der rechtlichen Due Diligence, sowie der gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltung von Transaktionen, übernehmen die kartellrechtliche Prüfung und die Vorbereitung und Verhandlung der Verträge.
Wir begleiten Sie auf Ihren Wunsch auf dem ganzen Weg der Transaktion und selbstverständlich auch gerne darüber hinaus.
Hierbei können Sie auf die langjährige Expertise unseres Büros in diesem Bereich zurückgreifen.
Durch die Kooperation mit der Steuerberatungskanzlei Steutax May & Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH können auch steuerlich relevante Fragestellungen behandelt werden - eben Leistung aus einer Hand.
Steuerrecht / STEUTAX
Steuerliche Fragen spielen immer eine entscheidende Rolle bei der Planung und Gestaltung von unternehmerischen Entscheidungen. Gemeinsam mit der Steuerberatung Steutax May & Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH wird das Know-how zur Optimierung von Akquisitionen und Strukturierungen geboten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Steutax May & Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Sie beabsichtigen die Gestaltung eines neuen Logos, eines Firmennamens oder eines Werbeslogans? Sie planen eine Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahme für Ihr Unternehmen oder Sie sind eine Werbe-, Verkaufsförderungs- oder Kommunikationsagentur und erarbeiten Werbestrategien und Marketingmaßnahmen für Ihren Kunden?
Wir beraten Sie hierbei in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dies beinhaltet die vorbereitende Prüfung von Werbemaßnahmen und -Mitteln. Wir klären Urheber-, Marken und sonstige lizenzrechtliche Fragestellungen, entwerfen und verhandeln Lizenzvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Recherche und Anmeldung von Marken und Patenten bei nationalen und internationalen Marken- und Patentregistern. Des Weiteren übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Falle eines Rechtsstreites.
Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen und Verbraucher schützende Vorschriften sind bei der Planung und Umsetzung von Werbemaßnahmen und Verkaufsförderungsaktionen ebenso zu beachten, wie die Belange des Datenschutzes. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite. Dies beinhaltet neben der vorbereitenden Prüfung auch die Begleitung bei der Entwicklung von Webseiten, Gewinnspielmechaniken und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die Gestaltung von Teilnahmebedingungen zu diesen Aktionen, sowie die Reaktion auf eine veränderte Rechtslage in den vorgenannten Bereichen.
Immobilien- und Grundstücksrecht
Der Erwerb und die Veräußerung einer Immobilie werfen regelmäßig komplexe rechtliche Fragestellungen auf, insbesondere im gewerblichen Bereich, aber auch bei der Wohnraumnutzung.
Wir beraten Sie bei der Verhandlung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen unter Berücksichtigung der besonderen Nutzung des Objektes. Dies beinhaltet auch die Unterstützung z.B. im Rahmen der Ausgestaltung von Sicherungsmitteln für die Finanzierung des Kaufpreises oder die Erfüllung der Kaufpreiszahlungsverpflichtung, sowie die vertragliche Regelung von projektbezogenen Immobilienakquisitionen.
Durch die Kooperation mit der Steuerberatungskanzlei Steutax May & Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH können auch steuerlich relevante Fragestellungen behandelt werden - eben Leistung aus einer Hand.
Erb- und Familienrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Nachlassregelung. Dies beinhaltet die Gestaltung eines Testamentes, eines Erbvertrages bzw. einer vorweggenommenen Erbfolge, sowie die Beratung zu Themen der Unternehmensnachfolge.
Gerne stehen wir Ihnen auch in allen Fragen der Nachlassabwicklung und –Verwaltung, sowie der Testamentsvollstreckung zur Verfügung.
Im Familienrecht beraten wir Sie zu allen Fragen der Regelung von Rechtsverhältnissen innerhalb der Familie, z.B. Eheverträge, Vertretungsregelungen, sowie die Unterhaltsregelung.
Des Weiteren stehen wir Ihnen im Falle der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens zur Verfügung. Dies beinhaltet auch Regelungen zu Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Darüber hinaus übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen erb- und familienrechtlichen Streitigkeiten.
Durch die Kooperation mit der Steuerberatungskanzlei Steutax May & Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH können auch steuerlich relevante Fragestellungen behandelt werden - eben Leistung aus einer Hand.
Allgemeines Zivilrecht
Über unsere Schwerpunkte hinaus werden Mandanten in allen für sie relevanten Fragen des Wirtschafts- und Zivilrechts gerichtlich und außergerichtlich professionell beraten.
Dies gilt insbesondere für Vertragsgestaltungen jeglicher Art, sowie Beitreibung von Forderungen im Wege der Prozessführung und Zwangsvollstreckung.
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie bei Unternehmenstransaktionen und –Umstrukturierungen im Bereich des Arbeitsrechtes.
Außerdem begleiten wir Sie gerne bei allen darüber hinaus gehenden rechtlichen Fragestellungen im Arbeitsrecht, unter anderem bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen und der Beendigung dieser Rechtsverhältnisse.
Notariat
Soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen Beurkundungen bzw. Beglaubigungen erforderlich sind, unter anderem bei Grundstückskaufverträgen und sonstigen immobilienrechtlichen Fragestellungen, GmbH – Geschäftsanteilsübertragungs- und Gesellschaftsverträgen, darüber hinaus bei Testamenten sowie Patientenverfügungen, werden diese durch den Notar Dieter Busse vorgenommen.
Dies beinhaltet auch die unparteiische Beratung der Parteien bei der Gestaltung der Vertragswerke, sowie die Durchführung von Register- und Grundbuchangelegenheiten und die Beantragung von Erbscheinen.