Notar

 
Der Notar Dr. Dennis Eifert steht für Beurkundungen und Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften zur Verfügung und soweit die gesetzlichen Regelungen die Mitwirkung des Notars vorsehen. Die Funktion des Notars ist die eines unparteiischen und neutralen Beraters. Dies beinhaltet die Belehrung und Beratung bei und im Vorfeld von Beurkundungen.

Zum Tätigkeitsbereich des Notars gehört unter anderem die Beratung in immobilienrechtlichen Fragen bei der Gestaltung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen und der Bildung von Wohnungseigentum.

Er berät und unterstützt weiterhin bei der der Gründung, Übertragung, des Rechtsformwechsels und der Liquidation von Gesellschaften und der Fassung von Gesellschaftsverträgen.

Ein weiteres Beratungsfeld ist die Nachlassregelung (u.a. die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen) und im Rahmen von Erbscheinsantragsverfahren, die familienrechtliche Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei Fragen der Vorsorgeregelung in Bezug auf Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Schließlich ist der Notar zuständig für den Rechtsverkehr mit Registergerichten (einschließlich Handelsregister und Vereinsregister) sowie Grundbuchämtern, insbesondere in Zusammenhang mit der Abwicklung notarieller Urkunden.

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